Aktuelles
Wir suchen Verstärkung für unser Team!!!
Stellenausschreibung
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter w/m/d für das Sekretariat der Geschäftsleitung
in Teilzeit (20 h/Woche) und unbefristet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Allgemeine Büroorganisation
- Eigenständige Führung des Sekretariats im Innen- und Außendienst
- Terminplanung, -koordination und -überwachung
- Erledigung der Korrespondenz, Protokollführung, allgemeine Schreibaufgaben
- Organisation und Bearbeitung des Postein- und Postausganges
- Koordination der Aufgaben/ Service - Verwaltertätigkeit
- Unterstützung des Bereiches Vermietung/ Kundenbetreuung
- Koordination der Aufgaben von Dienstleistern
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Strukturierte Arbeitsweise bei eigenverantwortlichen Tätigkeiten
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten
- fundierte Kenntnisse in d. Anwendung von aktuellen Office-Programmen
- Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit, Engagement,
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikationsstärke,
- kundenorientiertes Auftreten und Arbeiten
Wir bieten:
- 30 Tage Urlaub
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 30.10.2023 an:
Wohnungsgesellschaft Osterburg mbH
Lindenstraße 17
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Tel.: 03937/4919-0 Fax: 03937/4919-19
E-Mail: s.seifert@wg-osterburg.de

einmalige Entlastungshilfe Dezember
Betreff: einmalige Entlastungshilfe Dezember – Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022
Sehr geehrte Mieter,
die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.
Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Mit dieser Information kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll.
Versorgung mit Wärme
Das Wärmeversorgungsunternehmen hat uns darüber informiert, dass eine einmalige Entlastung für Dezember 2022 nach § 4 Abs. 1 EWSG für die Entnahmestelle des Gebäudes durch den Bund erfolgt ist.
Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Betriebskostenabrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.
Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt.
Sofern Sie bei vorliegenden Sonderfällen nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Versorgung mit Gas – Einzelheizungen
Mieter mit Gaseinzelheizungen erhalten in der Betriebskostenabrechnung keine einmalige Entlastung, da sie direkte Vertragsbeziehungen zu den Versorgungsunternehmen haben und insoweit durch die Versorger als Letztverbraucher entlastet werden
Mit freundlichen Grüßen
Seifert

Verkaufsobjekt Werderstraße 3
PLZ/Ort: 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Straße / Haus-Nr.: Werderstraße 3
Baujahr: 1971
Wohnungen: 2
Wohnfläche: 120,1 m²
derzeit 1 Wohnung im Leerstand und 1 Wohnung vermietet
Kellerräume: vorhanden
Außenanlagen: kleiner Hof mit Schuppenanlage
Grundstücksgröße: 186 m²
Preis: 110.240 € VB
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Lindenstraße 17
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