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Betreff: einmalige Entlastungshilfe Dezember – Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG über die Entlastung für Dezember 2022

Sehr geehrte Mieter,

die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken. Mit dieser Information kommen wir den vorgesehenen Informationspflichten nach und informieren Sie insbesondere darüber, wie die Entlastung an Sie weitergebenen werden soll.   

Versorgung mit Wärme

Das Wärmeversorgungsunternehmen hat uns darüber informiert, dass eine einmalige Entlastung für Dezember 2022 nach § 4 Abs. 1 EWSG für die Entnahmestelle des Gebäudes durch den Bund erfolgt ist.

Die endgültige Entlastung geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Betriebskostenabrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.

Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/I/infoblatt-dezember-abschlag-fur-gas-und-warme.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Sofern Sie bei vorliegenden Sonderfällen nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Versorgung mit Gas – Einzelheizungen

Mieter mit Gaseinzelheizungen erhalten in der Betriebskostenabrechnung keine einmalige Entlastung, da sie direkte Vertragsbeziehungen zu den Versorgungsunternehmen haben und insoweit durch die Versorger als Letztverbraucher entlastet werden  

Mit freundlichen Grüßen

Seifert

PLZ/Ort:  39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Straße / Haus-Nr.: Werderstraße 3        

Baujahr: 1971

Wohnungen:  2

Wohnfläche:  120,1 m²

derzeit 1 Wohnung im Leerstand und 1 Wohnung vermietet

Kellerräume: vorhanden

Außenanlagen: kleiner Hof mit Schuppenanlage

Grundstücksgröße: 186 m²

Preis: 110.240 € VB

PLZ/Ort:  39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Straße / Haus-Nr.: Kleine Straße 6/8        

Baujahr: 1904

Wohnungen:  4

Wohnfläche:  272,3 m²

Nr. 6:  EG:  3-Raum WE – 62,0 m²    vermietet    

Nr. 6:  OG: 3-Raum WE – 62,0 m²    Sanierung notw.

Nr. 8:  EG:  3-Raum WE - 70,7 m²     Leerstand

Nr. 8:  OG: 3-Raum WE - 77,6 m²     vermietet                       

Kellerräume: vorhanden

Außenanlagen: kleiner Hof mit Schuppenanlage und Garage

Grundstücksgröße: 404 m²

Preis: 132.500 € VB

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